Was ist Strafrecht?

 

Die Aufgabe des Strafrechts ist es, das Gemeinwohl zu schützen und den
Rechtsfrieden zu wahren. Als Strafrecht wird dabei die Gesamtheit der Vorschriften bezeichnet, die für eine bestimmte Tat eine bestimmte Strafe oder andere Maßnahme als Rechtsfolge anordnet. Der Erlass dieser Vorschriften ist Aufgabe des Staates. Strafvorschriften finden sich nicht nur im Strafgesetzbuch (StGB), sondern auch
in zahlreichen Nebengesetzen wie etwa dem GmbH–Gesetz, dem Handelsgesetzbuch
(HGB) oder dem Straßenverkehrsgesetz (StVG). Die Folgen einer Verurteilung sind
weitreichend. Sie reichen von Bußen über gemeinnützige Arbeit bis zu Gefängnisstrafen.

 

Grundsätze des Strafrechts

Wegen der hohen Bedeutung einer strafrechtlichen Verurteilung liegt es auf der Hand, dass die Ausübung derartiger staatlicher Macht einer starken gesetzlichen Grundlage bedarf, um den Einzelnen vor Machtmissbrauch, staatlicher Willkür oder Fehlurteilen zu schützen. In Deutschland garantiert diesen Schutz das Grundgesetz, aus welchem sich mehrere Grundsätze ableiten lassen:

 

Bestimmtheitsgrundsatz: Die Strafgesetze müssen so genau beschrieben sein, dass der Bürger sich Klarheit darüber verschaffen kann, was verboten ist, damit er sein Handeln darauf abstimmen kann. Auch die Strafdrohung muss vor Begehung der Tat
mindestens durch einen Strafrahmen festgelegt sein.

 

Rückwirkungsverbot: Die Strafgesetze dürfen weder vom Gesetzgeber rückwirkend erlassen noch von Richtern mit Rückwirkung angewandt werden.

 

Analogieverbot: Zu Lasten des Täters dürfen weder durch Gewohnheitsrecht noch durch Erweiterung eines Strafgesetzes mittels Auslegung neue Straftatbestände gebildet oder erweitert werden. Lediglich ähnliche Sachverhalte dürfen also nicht genauso bewertet werden, wie jene, für die eine Strafe im Gesetz vorgesehen ist.

 

"in dubio proreo": So lautet der Grundsatz, wonach für den Fall, dass Zweifel an der Strafbarkeit des Beschuldigten bestehen, dieser freigesprochen werden muss. Zweifel können daran bestehen, ob der Beschuldigte tatsächlich gehandelt hat, ob er im Unrecht war (Notwehr) oder das Verhalten vorwerfbar war (Alkohol).

 

Ein wesentlicher Garant für ein faires Strafverfahren nach oben dargelegten Grundsätzen ist der Rechtsanwalt als Strafverteidiger, der gegenüber dem Richter, der Strafkammer oder gar einem Strafsenat dafür sorgt, dass der Angeklagte auf seiner Seite Beistand hat, der über das gleiche Wissen verfügt wie Richter und Staatsanwälte.

 

 

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