Erbrecht

 

Das Erbrecht ist hauptsächlich im fünften Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Es enthält Regelungen zur gesetzlichen Erbfolge, Annahme und Ausschlagung einer Erbschaft, zum Recht der Erbengemeinschaft und deren Auseinandersetzung, zum Testament und Vermächtnis, Testamentsvollstreckung, Erbvertrag, Pflichtteil und Pflichtteilsentziehung und einige Punkte zum Erbscheinsverfahren. Sachlich zuständig ist das Nachlassgericht am Amtsgericht. So widersprüchlich es klingt – aber prozessual gelten die Regelungen des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit – kurz FamFG.

 

Die Deutschen erben und vererben wie nie zuvor: Einer Studie zufolge sollen in den
kommenden zehn Jahren 880 Milliarden Euro vererbt werden. Damit bekommen auch
die vorgenannten Punkte eine immer größere Bedeutung. Der letzte Wille kann an
kleinsten Formfehlern im Testament scheitern. Die Vermögensnachfolge kann dann
nicht wie vom Erblasser gewünscht, erfolgen. Oder Erben verzichten aufgrund von
Unwissenheit auf ihren Pflichtteil, der ihnen zu stehen würde oder sie müssen aufgrund der Erbschaft Erbschaftsteuer in unüberschaubarer Höhe zahlen.

 

Durch eine kompetente Beratung lassen sich etliche der vorgenannten Nachteile vermeiden. Vereinbaren Sie einen Termin und fragen Sie danach.

 

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