Zivilrecht

 

Das deutsche Rechtssystem unterscheidet zwischen drei großen  Rechtsbereichen: dem Zivilrecht, dem öffentlichen Recht und dem Strafrecht. Das Zivilrecht behandelt alle Rechtsbeziehungen von natürlichen und juristischen Personen des Privatrechts untereinander.

 

Unter dem Oberbegriff des Zivilrechts lässt sich wiederum zwischen dem allgemeinen Privatrecht, nämlich dem bürgerlichen Recht, und dem sog. Sonderprivatrecht unterscheiden. Das bürgerliche Recht findet sich in erster Linie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und beinhaltet fünf große Rechtsgebiete:

  • Allgemeiner Teil einschließlich das Recht der Personen
  • Das Recht der Schuldverhältnisse (Schuldrecht)
  • Das Sachenrecht
  • Das Erbrecht
  • Das Familienrecht

Man spricht davon, dass das BGB einen Menschen "von der Wiege bis zur Bahre" begleitet, angefangen mit den Vorschriften zur Rechtsfähigkeit von Personen im allgemeinen Teil, den  Vorschriften über Rechte und Pflichten von natürlichen oder juristischen  Personen aus (gesetzlichen oder vertraglichen) Schuldverhältnissen, den  Rechtsbeziehungen zu Sachen, den Vorschriften zur Familie (Verwandte, Eheschließung, Kinder, Scheidung etc.) bis hin zu den erbrechtlichen Regelungen (gesetzliches Erbrecht, Verfügung von Todes wegen, Testament, Pflichtteil etc.).
  

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