Arbeitsrecht

 

Arbeitsrecht ist Arbeitnehmerschutz

 

 

Um die Frage, was Arbeitsrecht ist, beantworten zu können, muss man wissen, wie Rechtsbeziehungen überhaupt zustande kommen.

Das Zivilrecht, wozu auch das Arbeitsrecht gehört, regelt die Rechtsverhältnisse der einzelnen Bürger untereinander. Die zivilrechtlichen Verhältnisse kommen bei einem Rechtsbindungswillen der einzelnen Rechtssubjekte zustande, wobei die Rechtsfolgen sich entweder aus den
getroffenen Abreden oder aber mangels Regelung aus den gesetzlichen
Vorschriften ergeben.

Die Entwicklung des bürgerlichen Rechts, basiert im Wesentlichen auf der Gleichberechtigung der Vertragspartner; sie treten sich im Rechtsverkehr quasi auf gleicher Augenhöhe gegenüber. Diese Fiktion war im Verlauf des 19. Jahrhunderts wegen der massiven Ausbeutung der arbeitenden Bevölkerung nicht aufrecht zu erhalten. Der die Produktionsmittel besitzende Unternehmer war in einer ungleich stärkeren Position als der Arbeitnehmer, dessen Vermögen einzig und allein in dem Verkauf seiner Arbeitskraft bestand. Das führte, rechtlich gesprochen, zu einer gestörten Vertragsparität, die es erforderlich machte, die Arbeitnehmer vor mehreren Gefahren zu schützen.

 

Es entstanden nach und nach Normen, die sowohl den einzelnen Arbeitnehmer als auch ganze Kollektive schützem sollten.

 



 

Unsere Leistungen in diesem Bereich

 

  • Rechtliche Beratung und Vertretung in Kündigungsschutzsachen
  • Rechtliche Beratung und Vertretung in Lohn- und Gehaltssachen
  • Rechtliche Beratung und Vertretung von Betriebs- / Personalräten
  • Rechtliche Beratung und Vertretung in Tarivertragsangelegenheiten
  • Rechtliche Beratung und Vertretung von Arbeitgebern

 

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